Vermietung

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    Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB).

    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobils Inhalt des zwischen
    der Straub Reisemobile (als Vermittler) und Ihnen zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch.


    1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
    1.1 Gegenstand des Vertrages mit der Fa. Straub Reisemobile ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobils. Die o.g. Firma schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

    1..2 Zwischen der Straub Reisem. und dem/ der Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

    1.3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-I BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.

    1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.

    1.5 Die Miete beginnt mit der Übernahme des Reisemobils durch den Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter das Reisemobil an die Straub Reisemobile persönlich zu übergeben und das Rücknahmeprotokoll, das von der Straub Reisemobile bei der Rückgabe angefertigt wird, zu unterzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden am Reisemobil nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ebenso haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.

    2. Mindestalter
    Mindestalter des Mieters und des Fahrers 21 Jahre, Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. der Klasse B seit mindestens einem Jahr. Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge der Gruppen 6 und 7 ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben und ein entsprechender Führerschein erforderlich ist. Sollten Sie im Besitz des Führerscheins Klasse B sein, halten Sie bitte zur Sicherheit Rücksprache mit der Straub Reisemobile, mit welcher technisch zulässigen Gesamtmasse Ihr Fahrzeug ausgestattet ist.

    3. Mietpreise, Versicherungen
    3.1 Als Mietpreise gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart worden ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Die Saisonpreise werden entsprechend der Inanspruchnahme durch den Mieter berechnet.

    3.2 Die Mietpreise beinhalten: 250 Freikilometer /Tag, ab 14 Tage sind die Kilometer frei. Vollkaskoversicherung mit 1000,-- € Selbstbeteiligung pro Schadensfall; Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten pauschal mit 50 Mio. Deckungssumme ( Personenschäden mit max. 8 Mio. €); Mobilitätsgarantie der Hersteller, Treibstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.

    3.3 Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Station bis zur Rücknahme durch die Station. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde 26,-- € ( höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamtmietpreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die Ihr Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

    3.4 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Übergabepauschale berechnet.

    4. Reservierung, Rücktritt
    4.1 Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung und ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich.

    4.2 Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Mietpreisanzahlung von 200,- € (Überweisung) zu leisten. Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.

    4.3 Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen: Bis zu 50 Tagen: 10 %, bis zu 15 Tagen. 50%, weniger als 15 Tage: 80%, am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme: 95%. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder geringer Schaden entstanden ist. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle, vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. In vielen Fällen kann sich der Mieter gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten durch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
    schützen, deren Abschluss ausdrücklich empfohlen wird.

    5. Zahlungsbedingungen, Kaution
    5.1 Der Mietpreis muss spätestens bis 14 Tage vor Mietbeginn auf unserem Konto gebührenfrei eingegangen sein. Die Kaution von 1000,- € muss spätestens bei Fahrzeugübernahme gebührenfrei in bar oder per Kreditkarte hinterlegt werden. Bei kurzfristigen Buchungen ( weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und voraussichtlicher Mietpreis sofort fällig.

    5.2 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter
    Mietvertragsendabrechnung durch uns erstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet.

    5.3 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Darüber hinaus kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei der Straub Reisemobile ausgeschlossen werden.

    6. Haftung, Vollkaskoschutz
    6.1 Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen, trägt der Mieter bis zu 1000,- € pro Schadenfall. Diese Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, entfällt die Haftungsbeschränkung, ebenso bei Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Höhe, Breite) sowie der Zuladungsbestimmungen beruhen.

    6.2 Die Haftung des Mieters ist auch bei ihm zu vertretenden Schäden auf die Ziffer 6.1 genannten Höchstbeträge beschränkt.

    6.3 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt die Straub Reisemobile dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor.

    6.4 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss aus die Feststellung des Schadenfalls gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die bei der Benutzung durch einen berechtigten oder nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 9) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 10) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

    6.5 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.

    7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot
    7.1 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich bei der Straub Reisemobile zu melden.

    7.2 Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel uns nicht unverzüglich und zusätzlich im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.
    8.1 Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und die Straub Reisemobile zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

    8.2 Der Mieter hat der Straub Reisemobile, selbst bei geringen Schäden, einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.

    8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

    9. Berechtigte Fahrer
    9.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden.

    9.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für sein eigenes ein zustehen.

    10. Verbotene Nutzung
    10.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände.

    10.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

    11. Übergabe, Rücknahme
    11.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung durch unsere Experten teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit den Mitarbeitern der Straub Reisemobile durchzuführen. Das Fahrzeug ist außen und innen gereinigt zurückzugeben.

    11.2 Übergabe- und Rückgabetage sind in den Schulferien Montags, Freitags und Samstags, außerhalb der Ferienzeiten nach Vereinbarung. Die Übergabe erfolgt am 1. Miettag ab 16.00, die Rückgabe am letzten Miettag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr. Der Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden.

    11.3 Die Straub Reisemobile kann die Übergabe des Fahrzeugs vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

    11.4 Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit wird pro angefangene Stunde 26,- € berechnet (höchstens jedoch der Gesamttagespreis).

    12. Auslandsfahrten
    Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

    13. Reparaturen
    13.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 150, € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von der Straub Reisemobile in Auftrag gegeben werden.

    13.2 Die Reparaturkosten trägt die Straub Reisemobile gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege, sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6).

    13.3 Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder Schadenersatz, soweit die Straub Reisemobile einen Mangel des Fahrzeugs zu vertreten hat. Zur Abhilfe hat der Kunde der Straub Reisemobile unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und uns eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Hierbei sind insbesondere landesspezifische Gegebenheiten (Infrastruktur) zu beachten, evtl. Verzögerungen gehen zu Lasten des Mieters.

    13.4 Schadenersatzansprüche für vor Vertragsabschluss vorhandene Mängel des Fahrzeugs, welche die Straub Reisemobile nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

    14. Beschränkung der Haftung
    14.1Für Schadenersatzansprüche wegen nach Vertragsschluss entstandener von der Straub Reisemobile zu vertretener Mängel des Fahrzeugs, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Straub Reisemobile bei Personenschäden bis 20.000,- € bzw. für Sachschäden bis zum dreifachen Mietpreis.

    14.2 Eine Haftung von der Straub Reisemobile für vertragliche Ansprüche ist bei leichter Fahrlässigkeit von der Straub Reisemobile ausgeschlossen.

    14.3 Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist maximal auf den dreifachen Tagesmietpreis begrenzt.

    15. Ausschlussfrist, Verjährung
    15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeugs an uns schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

    15.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch die Straub Reisemobile verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

    15.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

    16. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
    16.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Straub Reisemobile seine persönlichen Daten speichert.

    16.2 Die Straub Reisemobile darf diese Daten über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen, oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat, bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä.

    17. Gerichtsstand
    Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird der Gerichtsstand Reutlingen vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann, oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist. Um eine Buchung endgültig durchzuführen, müssen Sie die AGB`s akzeptieren.